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Eigentumsvorbehalt: Definition, Arten und Vorteile

Kennen Sie Ihre Lieferantenrechte?

Um sich bei der Vergabe von langen Zahlungszielen abzusichern, können Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nutzen. Eigentumsvorbehaltsrechte bieten zusätzliche Sicherheit, wenn Waren verkauft und übergeben werden, aber zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden. Der Eigentumsvorbehalt ist eines der wichtigsten Lieferantenrechte und muss ausdrücklich vereinbart werden.

In unserem Sparringspartner Podcast setzen wir uns in Folge sechs mit Lieferantenrechten, Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen und Lieferantenpools auseinander.

zu Podcast Folge 6

  

Definition: Was bedeutet Eigentumsvorbehalt? 

Die Bezahloption "Kauf auf Rechnung" ist immer mit dem Risiko verbunden, dass die Rechnung nicht fristgerecht, im schlimmsten Fall gar nicht bezahlt wird. Durch den Eigentumsvorbehalt wird dieses Risiko abgesichert, denn er bewirkt, dass Sie das Eigentum an allen Waren, die Sie an den Käufer geliefert haben, behalten, bis diese bezahlt worden sind. Wird über das Vermögen Ihres Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, muss der Insolvenzverwalter entweder die Waren an Sie zurückgeben oder aber Erlöse aus einem Weiterverkauf an Sie auszahlen.

Die Vorteile des Eigentumsvorbehalts

Für Händler lohnt es sich, den Eigentumsvorbehalt und seine rechtlichen Grundlagen zu kennen. Nehmen Sie Ihr Recht auf den Eigentumsvorbehalt wahr, hat dies einen großen Nutzen im Bereich der finanziellen Absicherung.

  • Vorbehaltsverkäufer (Lieferanten) bleiben Eigentümer bereits gelieferter Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung.
  • Im Falle einer Insolvenz des Vorbehaltskäufers (Abnehmers) fällt die Ware nicht in die Insolvenzmasse.

Welche Arten des Eigentumsvorbehalts gibt es?

sme_business_people_on_computer_desat_3c_hrBeim Eigentumsvorbehalt wird zwischen drei Arten unterschieden: 

  • Der einfache Eigentumsvorbehalt regelt, dass das Eigentum an einer Sache erst dann übergeht, wenn die Zahlung des Kaufpreises der jeweiligen Sache bewirkt ist. 
  • Der erweiterte Eigentumsvorbehalt hingegen regelt in Form der Kontokorrentklausel, dass der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren behält, bis der Kaufpreis für sämtliche verkauften Waren und auch alle anderen Forderungen gegen den Käufer vollständig bezahlt wurden.
  • Der verlängerte Eigentumsvorbehalt sichert dem Verkäufer das Eigentum zu, selbst wenn das Material bereits zur Herstellung von Waren verwendet wurde. Er erlaubt dem Käufer aber auch, die Ware weiterzuverkaufen, bevor sie vollständig abbezahlt wurde. Der Verkäufer behält so lange das Miteigentum am weiterverarbeiteten oder -verkauften Produkt, bis die betreffenden Materialien vollständig abbezahlt wurden. Ein Vorteil für den Käufer besteht darin, dass die Erlöse des Weiterverkaufs zum Tilgen der Rechnung genutzt werden können. 

Was ist die rechtliche Grundlage des einfachen Eigentumsvorbehalts in Deutschland? 

Der Eigentumsvorbehalt stellt die gebräuchlichste Form der Absicherung von deutschen Verkäufern und Warenlieferanten dar. Der sogenannte „einfache Eigentumsvorbehalt“ ist gesetzlich in § 449 (1) des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert.

Dort ist auch geregelt, dass der Vorbehaltsverkäufer berechtigt ist, die gelieferten Waren bei Rücktritt vom Vertrag wieder in unmittelbaren Besitz zu nehmen.

Neben dem einfachen Eigentumsvorbehalt, gibt es jedoch die weiteren Formen des erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts mit deren verschiedenen Regelungen.

Wichtig zu wissen!
icon achtungUmfassende Eigentumsvorbehaltsrechte können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert werden.

 

Die Kontokorrentklausel als Form des erweiterten Eigentumsvorbehalts Der erweiterte Eigentumsvorbehalt und die Kontokorrentklausel 

Mit der sogenannten Kontokorrentklausel werden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung und auch künftige Forderungen für die Absicherung einbezogen. Die Kontokorrentklausel erlaubt es daher dem Vorbehaltsverkäufer das Gewinnelement eines Weiterverkaufs geltend zu machen und dessen Abtretung zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche zu verlangen, die dem Verkäufer gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehen. 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt – Schutz des Vorbehaltsverkäufers im Fall des Weiterverkaufs

 Trotz der Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten ist es dem Käufer erlaubt, die Waren im normalen Geschäftsverlauf weiterzuverkaufen – auch bevor das Eigentum daran durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises auf ihn übergegangen ist. Der damit verbundene Vorteil für den Käufer: Er kann den Vorbehaltsverkäufer mit dem Geld aus dem Weiterverkauf der Ware bezahlen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie der ursprüngliche Verkäufer geschützt werden kann, weil mit dem Weiterverkauf das Eigentum an den Waren an den nächsten Käufer übergeht. Im Falle des Weiterverkaufs der Waren durch den Vorbehaltskäufer an einen Dritten ist in Deutschland daher der sogenannte „verlängerte“ Eigentumsvorbehalt in Form einer Vorausabtretungsklausel anerkannt. Die Erlöse aus dem Weiterverkauf müssen in diesem Falle im Voraus an den Vorbehaltsverkäufer abgetreten werden. Der Vorbehaltskäufer ist dann berechtigt, die Zahlung vom Drittkäufer einzuziehen.

Auch die Vorausabtretungsklausel ist ebenfalls üblicherweise in den AGB festgehalten.

Wichtig zu wissen!
Erhält ein Vorbehaltskäufer Rechte an den Verkaufserlösen, kann er die Waren in der Regel mit Gewinn weiterverkaufen, auch wenn er nichts oder nur wenig zur Veränderung der Art der Waren beigetragen hat.

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Versucht ein Vorbehaltsverkäufer, ein Recht am Gewinn zu erhalten, eignet er sich einen Vermögenswert des Käufers zur Befriedigung einer Schuld an.

 

Schutz bei Verarbeitung der verkauften Ware 

Weiterer Regelungsbedarf besteht, wenn die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Käufer weiterverarbeitet werden. Verarbeitung kann bedeuten, dass das ursprüngliche Objekt oder Material nicht mehr identifiziert werden kann, weil es entweder bearbeitet oder mit anderen Rohstoffen vermischt zu einem neuen Produkt verarbeitet wird.

Mit der sogenannten „Verarbeitungsklausel“ als weiterer Form des verlängerten Eigentumsvorbehalts wird vereinbart, dass das Eigentum des Verkäufers nicht mit dem Herstellungsprozess endet, sondern sich auf das Endprodukt der Herstellung erstreckt. So behält der Verkäufer das Eigentum an den neuen Produkten auf dieselbe Weise und zu denselben Bedingungen, wie an den ursprünglichen Waren.  

Wichtig zu wissen!
icon achtungIn einem Insolvenzverfahren erhält der Verkäufer bei Vereinbarung verlängerter Eigentumsvorbehaltsrechte gegenüber Verkäufern ohne vereinbarten Eigentumsvorbehalt bevorzugte Rechte. 

 

Wie wird der Eigentumsvorbehalt vertraglich eingebunden?

workers_viewing_screen_desat_3c_hrDamit der Eigentumsvorbehalt gilt und auch durchsetzbar ist, müssen die Eigentumsvorbehaltsklauseln Vertragsbestandteil zwischen Verkäufer und Käufer und als Nachweis dokumentiert werden. Dies kann in den standardmäßigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschehen. Dabei ist es wichtig, dass der Vorbehaltsverkäufer seinen Käufer vor oder spätestens bei Vertragsschluss über die Geltung seiner AGB in Kenntnis setzt. Bestimmungen, die nur auf den nachvertraglichen Dokumenten wie Rechnungen oder Lieferscheinen enthalten sind, werden nicht in den Kaufvertrag eingebunden und sind nicht gültig.

Wichtig zu wissen!

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Zwischen Verkäufer und Käufer kann es zu Differenzen darüber kommen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder die des Käufers gelten. Somit ist es dem Vorbehaltsverkäufer zu empfehlen, die Anerkennung seiner Bedingungen über eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Käufers abzusichern.

Wie kann der Eigentumsvorbehalt wirksam durchgesetzt werden?

Für den Fall, dass ein Vorbehaltskäufer nicht zahlt oder insolvent ist, wird der Verkäufer seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen und die Herausgabe seiner Ware verlangen. Falls der Käufer die Herausgabe der Ware verweigert, ist es wichtig, dass die vereinbarten Eigentumsvorbehaltsklauseln einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Im Falle einer Herausgabe muss die Ware identifiziert werden, ihr Zustand geprüft und abgesichert werden, ob sie noch zurückgegeben werden kann.  

 Um das alles zu gewährleisten, gilt es, einige einfache Regeln zu beachten:

  • Die Eigentumsvorbehaltsklauseln müssen schriftlich festgehalten und so einfach wie möglich formuliert werden.
  • Die Eigentumsvorbehaltsklauseln müssen ein wirksamer Vertragsbestandteil sein.
  • Die Waren müssen als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet und als Teil einer bestimmten Bestellung einfach zu identifizieren sein.
  • Der Verkäufer muss sich vertraglich das Recht vorbehalten, regelmäßig die Geschäftsräume des Käufers zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass dieser die vertraglichen Bestimmungen einhält.
  • Der Verkäufer muss die wirtschaftliche Lage des Käufers beobachten und bei finanziellen Schwierigkeiten des Käufers sofort Maßnahmen ergreifen, um die Waren wieder in Besitz zu nehmen

Wichtig zu wissen!

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Eine gut formulierte Eigentumsvorbehaltsvereinbarung beinhaltet eine Reihe von Unterklauseln. Es empfiehlt sich, eine abschließende Bestimmung in den Kaufvertrag aufzunehmen, die bei teilweiser Ungültigkeit einzelner Klauseln die Geltung der übrigen Eigentumsvorbehaltsrechte wahrt. (Sogenannte Salvatorische Klausel).

 

Wie greift der Eigentumsvorbehalt beim Insolvenzverfahren des Käufers?

Für den Fall, dass ein Vorbehaltskäufer in Insolvenz gerät, ist der Verkäufer im Verhältnis zu den übrigen Insolvenzgläubigern im Vorteil. Als Noch-Eigentümer der gelieferten Waren, kann er diese wieder in Besitz nehmen, wenn der Verwalter die Kaufpreisforderung im Rahmen seines Wahlrechts nicht erfüllt. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für die Erfüllung des Kaufvertrages, wird der Verkäufer aus der Insolvenzmasse bezahlt.

Beim einfachen Eigentumsvorbehalt:

Im Insolvenzverfahren gibt der einfache Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer ein Recht auf die sogenannte Aussonderung, d. h. die Herausgabe der Waren (§ 47 und § 48 der Insolvenzordnung), denn die Waren gehören dem Verkäufer und sind nicht Teil der Insolvenzmasse.

Beim einfachen Eigentumsvorbehalt 

Im Hinblick auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt wird der Verkäufer sogenannter „bevorrechtigter Gläubiger“ und kann vom Insolvenzverwalter die Auszahlung der Erlöse aus einer Verwertung des Eigentumsvorbehaltgutes verlangen.
Nach deutschem Insolvenzrecht haben bevorrechtigte Gläubiger gegenüber der Insolvenzmasse Anspruch auf die Verkaufserlöse (abzüglich einer sogenannten Feststellungs- und Verwertungspauschale für den Verwalter), bis ihre durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen vollständig bezahlt wurden.

Vorteile einer Warenkreditversicherung bei der Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten

Ein entscheidender Vorteil besteht für den Vorbehaltsverkäufer darin, dass der Eigentumsvorbehalt zur Minimierung von Verlusten beiträgt. Bei Insolvenz eines Käufers ist die Wiederinbesitznahme der Waren oder der Erhalt von Zahlungen für die Waren möglich. Somit ist der Eigentumsvorbehalt ein effektives Mittel, außerordentliche Erlöse im deutschen Insolvenzverfahren zu erzielen.

Einen zusätzlichen Nutzen können Kreditversicherer bieten. Neben dem Ausgleich von Forderungsausfällen werden die Rechte der Vorbehaltsverkäufer  gestärkt, wenn die Insolvenz eines Vorbehaltskäufers mehrere Versicherungsnehmer betrifft.

Warum? Weil ein Kreditversicherer darauf hinwirken kann, dass die Eigentumsvorbehaltsrechte aller Lieferanten in einem Lieferanten Pool zusammengefasst werden. Ein starker Community-Vorteil, der Vorbehaltsverkäufern mit Eigentumsvorbehaltsrechten eine stabile Verhandlungsposition gegenüber Insolvenzverwaltern bietet und eine bessere Realisierung und Bezahlung der Ware erlaubt. Somit kann jeder einzelne Vorbehaltsverkäufer von der Bündelung der Eigentumsvorbehaltsrechte erheblich profitieren.

Fazit zum Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist ein komplexer, aber dennoch wirksamer Schutz vor finanziellen Verlusten und stellt somit eine Ergänzung Ihres Forderungsmanagements  dar. Daher sollten Unternehmen entsprechende Klauseln für Kunden oder Lieferanten in den AGB aufnehmen. Eine Kreditversicherung  hilft Ihnen dabei, ein standardisiertes Vorgehen für derartige Fälle zu entwickeln und Ihre Rechte zu stärken.

Wir haben die wichtigsten Punkte rund um das Thema Eigentumsvorbehalt noch einmal für Sie zusammengefasst:

hourglass_RDer Eigentumsvorbehalt ist relevant, wenn die vollständige Zahlung des Kaufpreises nachgelagert zur Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt.

fvdfvDer Eigentumsvorbehalt muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden, da der Verkäufer ihn im Nachhinein nicht einseitig durchsetzen kann.

vbcvbEs wird zwischen verschiedenen Arten des Eigentumsvorbehalts unterschieden (einfacher, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt).

cheque_euro_REin verlängerter Eigentumsvorbehalt sieht vor, dass der Käufer die Ware weiterverkaufen darf, wobei die Erlöse im Voraus an den Verkäufer abgetreten werden.

ffffffDie Ware, die dem einfachen Eigentumsvorbehalt unterliegt, ist im Falle einer Insolvenz des Schuldners nicht Teil der Insolvenzmasse, sondern der Verkäufer hat ein Recht, die Herausgabe seiner Waren zu verlangen.

 

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